Rechtsprechung
   VG München, 05.07.2018 - M 9 SN 18.1433   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,18803
VG München, 05.07.2018 - M 9 SN 18.1433 (https://dejure.org/2018,18803)
VG München, Entscheidung vom 05.07.2018 - M 9 SN 18.1433 (https://dejure.org/2018,18803)
VG München, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - M 9 SN 18.1433 (https://dejure.org/2018,18803)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,18803) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BayStrWG Art. 6 Abs. 1, Abs. 3, Art. 58 Nr. 3, Art. 67 Abs. 3, Abs. 4
    Gesicherte Erschließung im bauplanungsrechtlichen Sinne - Anschluss an das Straßennetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Gesicherte Erschließung im bauplanungsrechtlichen Sinne - Anschluss an das Straßennetz

  • ra.de
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2018, 14320
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG München, 22.08.2014 - M 2 K 14.81

    Straßenrecht; Eigentümerweg; Zustimmung zur Widmung; Unwiderruflichkeit der

    Auszug aus VG München, 05.07.2018 - M 9 SN 18.1433
    Davon abgesehen, dass die Ausführung des Vorhabens keinen Wegfall der Geschäftsgrundlage bewirkt - die Bebauung des Vorhabengrundstücks als letzte Baulücke ist keine "schwerwiegende Veränderung" der Umstände, die zur Abgabe der Erklärung geführt haben -, ist die Zustimmung zur Widmung eine dem öffentlichen Recht angehörende, das Grundstück belastende öffentlich-rechtliche Verfügung (Zeitler u.a., BayStrWG, Stand: 28. EL Januar 2018, Art. 6 Rn. 19) und damit ein einseitiges Rechtsgeschäft; als solche(s) unterliegt sie - unabhängig von den inhaltlichen Voraussetzungen - schon aus Gründen der Rechtssicherheit nicht der (analogen) Anwendung des § 313 BGB bzw. des Art. 60 BayVwVfG (vgl. VG München, U.v. 22.8.2014 - M 2 K 14.81 - juris; für Gestaltungsrechte BeckOGK, BGB, Stand: 1.6.2018, § 313 Rn. 42ff.).

    Sollte der Vortrag zum Wegfall der Geschäftsgrundlage dahingehend zu verstehen sein, dass die Zustimmung von den Rechtsnachfolgern nunmehr widerrufen werden soll, so ist darauf hinzuweisen, dass die Widerrufbarkeit der ausdrücklich unwiderruflich ausgestalteten Zustimmung als öffentlich-rechtlicher Verfügung mit Zugang der Erklärung weggefallen ist (vgl. eindeutig BayVGH, B.v. 21.2.1989 - 8 B 87.00100 - NVwZ 1990, 280; VG München, U.v. 22.8.2014 - M 2 K 14.81 - juris).

  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    Auszug aus VG München, 05.07.2018 - M 9 SN 18.1433
    Es wäre auch dann von einer gesicherten Erschließung auszugehen, wenn man es für erforderlich hielte, dass die Widmung der C.-Straße - der Zustimmung der Miteigentümer nachfolgend - neu vorgenommen werden müsste: Es entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass die Erschließungsmaßnahmen, die im Einzelfall erforderlich sind, nicht schon bei Vorlage des Genehmigungsantrags oder, wenn sich ein gerichtliches Verfahren anschließt, bis zu dessen Abschluss verwirklicht sein müssen; gesichert ist die Erschließung, wenn damit gerechnet werden kann, dass sie bis zur Herstellung des Bauwerks (spätestens bis zur Gebrauchsabnahme) funktionsfähig angelegt ist, und wenn ferner damit zu rechnen ist, dass sie auf Dauer zur Verfügung stehen wird (vgl. nur BVerwG, U.v. 20.5.2010 - 4 C 7.09 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.03.2017 - 8 ZB 15.1610

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Rechtmäßiger Wegeverlauf einer

    Auszug aus VG München, 05.07.2018 - M 9 SN 18.1433
    Unabhängig von alledem ist davon auszugehen, dass sowohl die erforderliche Zustimmung als auch die Widmung jedenfalls aufgrund des Art. 67 Abs. 4 BayStrWG als erteilt bzw. als verfügt gelten, da die Eintragung im Bestandsverzeichnis nach Jahresfrist, § 58 Abs. 2 VwGO (dazu Zeitler, BayStrWG, Stand: 28. EL Januar 2018, Art. 67 Rn. 39), unanfechtbar geworden ist (vgl. BayVGH, B.v. 15.3.2017 - 8 ZB 15.1610 - juris).
  • VGH Bayern, 20.07.2010 - 8 ZB 10.1109

    Bindung einer Miteigentümergemeinschaft an straßenrechtliche Widmung

    Auszug aus VG München, 05.07.2018 - M 9 SN 18.1433
    Schließlich kann der Widerruf der Zustimmungserklärung nur von allen Miteigentümern gemeinsam erklärt werden (BayVGH, B.v. 20.7.2010 - 8 ZB 10.1109 - juris); auch daran fehlt es vorliegend.
  • VGH Bayern, 21.02.1989 - 8 B 87.00100
    Auszug aus VG München, 05.07.2018 - M 9 SN 18.1433
    Sollte der Vortrag zum Wegfall der Geschäftsgrundlage dahingehend zu verstehen sein, dass die Zustimmung von den Rechtsnachfolgern nunmehr widerrufen werden soll, so ist darauf hinzuweisen, dass die Widerrufbarkeit der ausdrücklich unwiderruflich ausgestalteten Zustimmung als öffentlich-rechtlicher Verfügung mit Zugang der Erklärung weggefallen ist (vgl. eindeutig BayVGH, B.v. 21.2.1989 - 8 B 87.00100 - NVwZ 1990, 280; VG München, U.v. 22.8.2014 - M 2 K 14.81 - juris).
  • VG München, 26.10.2017 - M 9 S 17.3585

    Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung zum Neubau eines

    Auszug aus VG München, 05.07.2018 - M 9 SN 18.1433
    Die Prüfung beschränkt sich vielmehr darauf, ob durch die angefochtene Baugenehmigung drittschützende Vorschriften, die dem Nachbarn einen Abwehranspruch gegen das Vorhaben vermitteln und die im Baugenehmigungsverfahren prüfungsgegenständlich sind, verletzt sind (VG München, B.v. 26.10.2017 - M 9 S 17.3585 - juris).
  • VG München, 23.11.2016 - M 9 K 15.4601

    Nachbarklage gegen Bau einer Hotelanlage wegen fehlender verkehrlicher

    Auszug aus VG München, 05.07.2018 - M 9 SN 18.1433
    Der Ausnahmefall, dass eine Baugenehmigung wegen des Fehlens einer Erschließung des Vorhabengrundstücks dadurch in ein durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschütztes Eigentumsrecht des Nachbarn eingreift, dass sie gleichsam im Wege einer "Automatik" eine unmittelbare Verschlechterung seiner Rechte bewirkt und effektiver Rechtsschutz vor den Zivilgerichten nicht (mehr) erreicht werden kann, weil die Baugenehmigung (zuvor) in Bestandskraft erwächst und damit auch für die Zivilgerichte bindende Wirkung entfaltet (VG München, U.v. 23.11.2016 - M 9 K 15.4601 - juris m.w.N.), ist vorliegend nicht gegeben.
  • VGH Bayern, 22.08.2016 - 2 CS 16.737
    Auszug aus VG München, 05.07.2018 - M 9 SN 18.1433
    Die Erschließung über einen Eigentümerweg ist für das Erfordernis einer gesicherten Erschließung i.S.d. § 34 BauGB ohne weiteres ausreichend (vgl. BayVGH, B.v. 22.8.2016 - 2 CS 16.737 - juris; B.v. 26.2.2008 - 14 ZB 07.149 - juris).
  • VGH Bayern, 26.02.2008 - 14 ZB 07.149

    Vorbescheid; Erschließung; Notwegerecht

    Auszug aus VG München, 05.07.2018 - M 9 SN 18.1433
    Die Erschließung über einen Eigentümerweg ist für das Erfordernis einer gesicherten Erschließung i.S.d. § 34 BauGB ohne weiteres ausreichend (vgl. BayVGH, B.v. 22.8.2016 - 2 CS 16.737 - juris; B.v. 26.2.2008 - 14 ZB 07.149 - juris).
  • VG München, 20.02.2019 - M 9 SN 18.4319

    Abgelehnter Nachbareilantrag gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Der Ausnahmefall, dass eine Baugenehmigung wegen des Fehlens einer Erschließung des Vorhabengrundstücks dadurch in ein durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschütztes Eigentumsrecht des Nachbarn eingreift, dass sie gleichsam im Wege einer "Automatik" eine unmittelbare Verschlechterung seiner Rechte bewirkt und effektiver Rechtsschutz vor den Zivilgerichten nicht (mehr) erreicht werden kann, weil die Baugenehmigung (zuvor) in Bestandskraft erwächst und damit auch für die Zivilgerichte bindende Wirkung entfaltet (VG München, B.v. 5.7.2018 - M 9 SN 18.1433 - juris; U.v. 23.11.2016 - M 9 K 15.4601 - juris m.w.N.), ist vorliegend nicht gegeben.

    In wegemäßiger Hinsicht umfasst das bauplanungsrechtliche Erfordernis der gesicherten Erschließung nach allgemeiner Meinung regelmäßig nur den hinreichenden Anschluss des Baugrundstücks - nicht: aller baulichen Anlage(n) - an das öffentliche Straßennetz (vgl. BVerwG, U.v. 3.5.1988 - 4 C 54/85 - NVwZ 1989, 353; U.v. 26.9.1983 - 8 C 86/81 - juris; VG München, B.v. 5.7.2018 - M 9 SN 18.1433 - juris; weiter bei Battis u.a., BauGB, Stand: 13. Aufl. 2016, § 30 Rn. 24; EZBK, BauGB, Stand: 130. EL August 2018, § 30 Rn. 40 und 44).

  • VG München, 30.10.2023 - M 8 SN 23.4872

    Nachbareilantrag, Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme (verneint),

    Hierbei reicht grundsätzlich die Erschließung aus, die der jeweilige Innenbereich aufweist (BayVGH, B.v. 7.11.2013 - 2 ZB 12.1742 - juris R. 7; vgl. auch: VG München, B.v. 5.7.2018 - M 9 SN 18.1433 - BeckRS 2018, 14320 Rn. 23 m.w.N., wonach hinreichend der Anschluss des Grundstücks an das öffentliche Straßennetz sein soll, a.A. OVG RhPf, B.v. 20.10.2015 - 8 A 10833/15.OVG - Ls 1 und juris Rn 9 m.w.N., wonach nicht allein die Zugänglichkeit des Baugrundstücks, sondern die des geplanten Gebäudes ausschlaggebend ist).
  • VG München, 16.10.2019 - M 9 K 19.1176

    Nachbarklage - Notwegerecht

    Der Ausnahmefall, dass eine Baugenehmigung wegen des Fehlens einer Erschließung des Vorhabengrundstücks dadurch in ein durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschütztes Eigentumsrecht des Nachbarn eingreift, dass sie gleichsam im Wege einer "Automatik" eine unmittelbare Verschlechterung seiner Rechte bewirkt und effektiver Rechtsschutz vor den Zivilgerichten nicht (mehr) erreicht werden kann, weil die Baugenehmigung (zuvor) in Bestandskraft erwächst und damit auch für die Zivilgerichte bindende Wirkung entfaltet (VG München, B.v. 5.7.2018 - M 9 SN 18.1433 - juris; U.v. 23.11.2016 - M 9 K 15.4601 - juris m.w.N.), ist vorliegend nicht gegeben.

    In wegemäßiger Hinsicht umfasst das bauplanungsrechtliche Erfordernis der gesicherten Erschließung nach allgemeiner Meinung regelmäßig nur den hinreichenden Anschluss des Baugrundstücks - nicht: aller baulichen Anlage(n) - an das öffentliche Straßennetz (vgl. BVerwG, U.v. 3.5.1988 - 4 C 54/85 - NVwZ 1989, 353; U.v. 26.9.1983 - 8 C 86/81 - juris; VG München, B.v. 20.2.2019 - M 9 SN 18.4319 - juris; B.v. 5.7.2018 - M 9 SN 18.1433 - juris; weiter bei Battis u.a., BauGB, Stand: 13. Aufl. 2016, § 30 Rn. 24; EZBK, BauGB, Stand: 130. EL August 2018, § 30 Rn. 40 und 44).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht